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Ja, du bist sogar gesetzlich dazu verpflichtet, diese Information offen zu legen. Aber: dies ist für dein Vorhaben nicht hinderlich. Wenn du aus dem Nebengewerbe ein Hauptgewerbe machen möchtest, gibt es die Möglichkeit der Förderung, wie für jeden anderen Gründer auch.

Eintragen und AVGS Vorlage erhalten

Live-Masterclass 

Dienstag 14. Juli 2026 um 10:00 Uhr
Dein Host: 
Mona Wiezoreck